Vorbehaltlich der im zweiten Absatz (a und b) des Artikels 14 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Ausnahmen, sind bei jedem Angebot und jedem Verkauf von Reisedienstleistungen geeignete Unterlagen zu übergeben, die den Bestimmungen des vorliegenden Textes genügen. Im Falle des Verkaufs von Flugscheinen oder Fahrscheinen für den regulären Linienverkehr ohne weitere Leistungen in Zusammenhang mit dieser Beförderung händigt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Fahrscheine für die gesamte Reise aus, die von dem Verkehrsunternehmen und in dessen Verantwortung ausgegeben werden. Bei bedarfsorientiertem Transport müssen Name und Adresse des Verkehrsunternehmens, für dessen Rechnung die Fahrscheine ausgegeben werden, genannt werden. Die getrennte Berechnung der verschiedenen Bestandteile ein und desselben touristischen Pauschalangebots befreit den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen aus diesem Text.
Vor Abschluss des Vertrages muss der Verkäufer den Verbraucher in schriftlicher Form, unter Angabe seines Firmennamens, seiner Adresse und seiner Zulassung über die Preise, die Termine und die anderen Bestandteile der im Rahmen der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen informieren, wie z.B.:
1. das Reiseziel, die verwendeten Verkehrsmittel und ihre Merkmale und Kategorien;
2. Art und Ort der Unterbringung, ihr Komfort und ihre wesentlichen Merkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Einstufung gemäss den Bestimmungen oder den Gepflogenheiten des Ziellandes;
3. die eingeschlossenen Mahlzeiten;
4. die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
5. die Verwaltungs- und Gesundheitsvorschriften, die insbesondere bei Grenzübertritt zu beachten sind, sowie die Fristen für ihre Erfüllung;
6. die Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalangebot enthalten oder eventuell gegen Aufpreis erhältlich sind;
7. die Mindest- und Höchstteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts sowie, wenn die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, den äussersten Termin für die Information des Verbrauchers im Falle der Annullierung der Reise oder des Aufenthalts; dieser Termin muss mindestens einundzwanzig Tage vor der Abreise liegen;
8. den Betrag und den Prozentsatz des Preises, der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu leisten ist, sowie den Zeitplan für die Bezahlung des Restbetrages;
9. die Bedingungen für die Anpassung des Preises, wie im Vertrag in Anwendung des Artikels 100 dieses Dekrets vereinbart;
10. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
11. die Stornierungsbedingungen, die in den nachfolgenden Artikeln 101, 102 und 103 genannt sind;
12. die Angaben über die Risiken, die durch die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der Reisebüros und der Haftpflichtversicherungen von Vereinigungen und Organisationen ohne Erwerbszweck und von örtlichen Tourismusorganisationen gedeckt sind;
13. Angaben über den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittversicherung für bestimmte Fälle oder einer Versicherung für bestimmte Risiken, insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Die Informationen, die dem Verbraucher vorab gegeben wurden, binden den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer hat sich darin ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Bestandteile zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall deutlich angeben, in welchem Umfang und bei welchen Bestandteilen diese Änderungen vorkommen können. In jedem Fall müssen dem Verbraucher Änderungen an den vorherigen Informationen vor Abschluss des Vertrages schriftlich mitgeteilt werden.
Der zwischen Verkäufer und Käufer geschlossene Vertrag bedarf der Schriftform, er muss in zwei Exemplaren ausgefertigt werden, von denen eines dem Käufer ausgehändigt wird, und muss von beiden Parteien unterschrieben sein. Er muss folgende Angaben enthalten:
1. Name und Adresse des Verkäufers, seines Sicherungsgebers, seines Versicherers sowie Name und Adresse des Reiseveranstalters;
2. das Reiseziel oder die Reiseziele und im Falle eines unterbrochenen Aufenthalts die verschiedenen Zeiträume und die entsprechenden Termine;
3. die Merkmale und Kategorien der verwendeten Verkehrsmittel, Datum, Uhrzeit und Ort der Abreise und der Rückreise;
4. Art und Ort der Unterbringung, ihren Komfort und ihre wesentlichen Merkmale, ihre touristische Einstufung gemäss den Bestimmungen oder den Gepflogenheiten des Ziellandes;
5. die Anzahl der Mahlzeiten;
6. die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
7. die Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;
8. den Gesamtpreis der berechneten Leistungen und Angaben über jede eventuelle Änderung dieser Berechnung auf Grund der Bestimmungen des nachstehenden Artikels 100;
9. gegebenenfalls die Angabe der Gebühren und Steuern für bestimmte Dienstleistungen, wie Landegebühren, Boarding- oder Ausschiffungsgebühren an Häfen oder Flughäfen oder Kurtaxe, wenn diese nicht im Preis der Leistung oder Leistungen enthalten sind;
10. den Zeitplan für die Zahlung des Preises und die Zahlungsweise; in jedem Fall kann die letzte Teilzahlung des Käufers nicht weniger als 30% des Preises der Reise oder des Aufenthalts betragen; sie ist bei der Aushändigung der Dokumente zu leisten, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglichen;
11. die besonderen Bedingungen, die vom Käufer gefordert und vom Verkäufer akzeptiert wurden;
12. die Bedingungen unter denen der Käufer beim Verkäufer eine Reklamation wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages geltend machen kann. Diese Reklamation muss dem Verkäufer unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein zugestellt und eventuell schriftlich dem betreffenden Reiseveranstalter und Dienstleister mitgeteilt werden;
13. den äussersten Termin für die Information des Käufers im Falle der Annullierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer, wenn die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl gemäss den Bestimmungen von Punkt 7 des obigen Artikels 96 abhängt;
14. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
15. die Stornierungsbedingungen, die in den nachfolgenden Artikeln 101, 102 und 103 genannt sind;
16. Angaben über die Risiken, die durch die Haftpflichtversicherung des Verkäufers gedeckt sind, und die Deckungssummen;
17. Angaben über den vom Käufer unterschriebenen Versicherungsvertrag, der bestimmte Reiserücktrittsfälle abdeckt (Nummer der Police und Name der Versicherung) sowie über die Versicherung für bestimmte besondere Risiken, insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument aushändigen, das zumindest die versicherten Risiken und die ausgeschlossnen Risiken aufführt;
18. den äussersten Termin für die Information des Verkäufers im Falle der Abtretung des Vertrages durch den Käufer;
19. die Verpflichtung, dem Käufer spätestens 10 Tage vor der vorgesehen Abreise folgende schriftlichen Informationen zukommen zu lassen:
a) Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder in Ermangelung dessen die Namen, Adressen und Telefonnummern der örtlichen Einrichtungen, die dem Verbraucher im Falle von Schwierigkeiten helfen können, oder in Ermangelung dessen eine Telefonnummer, die in dringenden Fällen die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer ermöglicht;
b) bei Reisen und Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder einem Verantwortlichen am Ort seines Aufenthalts ermöglicht.
Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Übernehmer abtreten, der die gleichen Voraussetzungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt anzutreten, solange der Vertrag nicht wirksam geworden ist. Vorbehaltlich günstigerer Bedingungen für den Abtretenden muss dieser den Verkäufer spätestens 7 Tage vor Reiseantritt per Einschreiben mit Rückschein von seiner Entscheidung informieren. Bei Kreuzfahrten beträgt die Frist 15 Tage.
Diese Abtretung ist in keinem Falle von der vorherigen Genehmigung des Verkäufers abhängig.
Wenn der Vertrag die ausdrückliche Möglichkeit von Preisänderungen (innerhalb des in Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 festgelegten Rahmens) enthält, muss er die genaue Berechnungsweise für die Preisänderungen nach oben wie nach unten angeben, und insbesondere die Beförderungskosten und die damit zusammenhängenden Gebühren und die ausländische(n) Währung(en), die einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts haben kann (können), sowie den Anteil des Preises, auf den sich die Änderung auswirkt. Der bei der Preisermittlung zu Grunde gelegte Referenzkurs der ausländischen Währung(en) muss im Vertrag festgehalten sein.
Wenn sich der Verkäufer vor Reiseantritt des Käufers gezwungen sieht, an einem wesentlichen Bestandteil des Vertrages Änderungen vorzunehmen, wie z.B. eine deutliche Preiserhöhung, kann der Käufer, unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche und nachdem er vom Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein darüber informiert wurde:
* entweder den Vertrag auflösen und ohne Vertragsstrafe sofort die bezahlten Beträge zurückerhalten;
* oder die Änderung oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise annehmen; in diesem Fall wird ein Nachtrag zum Vertrag, der die Änderungen enthält, von beiden Parteien unterzeichnet; jede Preissenkung wird von den eventuell noch vom Käufer zu zahlenden Restbeträgen abgezogen; wenn die schon erfolgte Zahlung den Preis der geänderten Leistung überschreitet, ist der zuviel bezahlte Betrag dem Käufer vor seiner Abreise zurückzuerstatten.
In dem in Artikel 21 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Fall, dass der Verkäufer vor der Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt annulliert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückschein informieren; der Käufer erhält unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche vom Verkäufer sofort und ohne Vertragsstrafe die bezahlten Beträge zurück; der Käufer erhält in diesem Fall mindestens eine Entschädigung in Höhe der Vertragsstrafe, die er hätte zahlen müssen, wenn er zu diesem Zeitpunkt die Reise storniert hätte.
Die Bestimmungen dieses Artikels verhindern keinesfalls eine gütliche Einigung, die vorsieht, dass der Käufer eine Reise oder einen Aufenthalt annimmt, die der Verkäufer als Ersatz vorschlägt.
Wenn der Verkäufer nach Reiseantritt des Käufers nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, die einen beträchtlichen Teil des vom Käufer bezahlten Preises ausmachen, muss der Verkäufer unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche folgende Massnahmen ergreifen:
* entweder Ersatzleistungen für die vorgesehenen Leistungen vorschlagen, wobei er sämtliche Mehrkosten übernimmt; wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen geringerer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm nach seiner Rückkehr die Differenz zurückerstatten;
* oder wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder wenn diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt werden, dem Käufer ohne Mehrpreis Fahrscheine zur Verfügung stellen, die seine Rückreise an den Ausgangspunkt oder einen anderen vom Käufer akzeptierten Ort unter Bedingungen, die als gleichwertig angesehen werden können, gewährleisten.
1. Tropenreisen. Reisen in tropische Länder bergen gewisse Risiken, mit denen man rechnen muss, und bei denen der Reisende etwas Toleranz und Verständnis aufbringen muss. Die technischen und sanitären Anlagen (Unterbrechung oder Ausfall der Wasser- und/oder Stromversorgung) und die Verkehrsmittel entsprechen nicht immer dem europäischen Standard.
2. Anschlussverkehrsmittel: Wenn Sie im Anschluss an Ihren Flug ein anderes Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müssen, beachten Sie bitte, dass die Uhrzeiten und manchmal sogar die Tage der Abreise/Rückkehr, die Ihnen bei der Reservierung mitgeteilt werden, nur der Orientierung dienen und im letzten Moment aus verschiedenen Gründen geändert werden können. Ebenso, wenn sie bei Ihrer Rückreise einen Anschlussflug nehmen, vergessen Sie auf keinen Fall, dass aufgrund des heutigen Flugverkehrs und der in den internationalen Flughäfen geltenden Regeln Verspätungen von mehreren Stunden vorkommen können. Wir empfehlen Ihnen daher nachdrücklich, bei der Reservierung Ihrer Flugscheine genug Spielraum einzuplanen und eine Formel zu wählen, die Ihnen jederzeit die Möglichkeit gibt, Ihre Reservierung ohne Mehrkosten zu ändern.
3. Wetterlage - Teilnehmeranzahl
African Safari Club unternimmt alles, um die in der Broschüre angebotenen Exkursionen, Safaris, sportlichen und sonstigen Aktivitäten durchzuführen. African Safari Club behält sich jedoch das Recht vor, aufgrund schlechten Wetters, aufgrund des schlechten Zustands oder der unzureichende Menge von Anlagen, Materialien oder Geräten jeglicher Art, einer zu grossen oder zu geringen Teilnehmerzahl, aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, bestimmte Leistungen zu ändern oder zu streichen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Wassersportaktivitäten und Ausflüge aufs Meer (Kreuzfahrten, Tauchen, etc...) allein von der Entscheidung des Veranstalters abhängen, der die alleinige Verantwortung dafür trägt.
4. Ergänzende Reservierungen - Änderungen an den Reiseplänen:
Stornierungen – Last-Minute-Reservierungen.
Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen im Reiseplan können zusätzliche Kosten verursachen: 38 € pro Vorgang, und für jede Last-Minute-Reservierung (10 Tage vor Abreise) 45 € pro Vorgang.
5. Impfungen: Wir bitten Sie, den Absatz „Impfungen“ des betreffenden Landes bzw. der betreffenden Länder zu beachten. Diese Daten waren bei der Drucklegung gültig. Wir bitten Sie ausdrücklich, diese Informationen zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung nachzuprüfen und Ihren Arzt oder ein Fachinstitut zu Rate zu ziehen. Vorbeugen ist besser als heilen: Viele Impfungen sind heutzutage als wirksame und haltbare Tabletten erhältlich.
6. Informationsschrift: Verlangen Sie die Informationsschrift zu Ihrem Reiseziel und lesen Sie diese aufmerksam. Sie beantwortet nahezu alle Ihren Fragen.
7. Anmeldung / Anzahlung / Restbetrag… Ab sofort können Sie sich für alle in unseren Broschüren und in der Preisliste angebotenen Reisen anmelden. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, von diesen Informationen Kenntnis genommen zu haben. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von mindestens 25% des Pauschalpreises pro Person zu leisten. Der Pauschalpreis ist ein unteilbares Produkt und beinhaltet (im Normalfall) Aufenthalt / Rundreise und Transport. Der Restbetrag für die Reise ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Erfolgt die Überweisung des Restbetrags zu diesem Zeitpunkt nicht, gilt dies als Stornierung. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung der angezahlten Beträge. Meldet sich der Teilnehmer weniger als 21 Tagen vor Reiseantritt an, ist der Gesamtbetrag bei der Anmeldung fällig.
8. Vertragliche Leistungen. Die vertraglichen Leistungen sind durch die Beschreibung in den Broschüren und gültigen Preislisten festgelegt. Sie werden auf dem vom Teilnehmer unterschriebenen Anmeldeformular wiedergegeben und auf der Rechnung bestätigt. Nur die Rechnung, die manchmal wichtige Informationen enthält, ist massgebend. Je nach Tageszeit wird während der Flüge ein Imbiss oder eine Mahlzeit serviert. Die Aufstellung und die Einhaltung des Flugplans liegen immer in der Verantwortung der Fluggesellschaften und zuständigen Flugbehörden. Änderungen am Flugplan und an den Routen und ein Austausch der Maschinen sind immer möglich, manchmal sogar unumgänglich, und können im letzten Moment vorkommen. Wenn African Safari Club auf andere Dienstleister zurückgreift (Vermietung von Zimmern, Fahrzeugen und Booten, Tauchen, Angeln usw.), treten deren Bedingungen automatisch an die Stelle dieser Bedingungen. Der Unterzeichner erklärt, die Bedingungen dieser Dienstleister anzuerkennen. Änderungen der Verkehrsmittl, Flughäfen und Zwischenlandungen können sich als notwendig erweisen und ohne Vorankündigung entschieden werden. Solche eventuellen Änderungen begründen weder eine Stornierung der Reise noch einen Schadenersatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Mittel für die Durchführung des Transports auszuwählen. Die Preislisten und Broschüren werden nach bestem Wissen erstellt. Druckfehler können aber immer vorkommen und wir bitten Sie im Voraus, sie uns nicht übel zu nehmen. Lokale Feiertage, jahreszeitliche Bedingungen oder Witterungsverhältnisse, Änderungen von Gepflogenheiten oder Dienstleistungen können zu kleineren Änderungen führen und begründen keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bestimmte Reiserouten zu ändern oder sogar in umgekehrter Richtung abzuwickeln. Es kann auch vorkommen, dass er andere Dienstleistungen, Hotels, Lodges, Verkehrsunternehmen usw. in Anspruch nehmen muss. In diesem Fall ist das Niveau der angebotenen Leistungen mindestens so hoch wie ursprünglich in der Broschüre angegeben. Die Klassifizierung der Hotels wird gemäss den Normen des jeweiligen Landes angegeben.
9. Preise/Preisanpassungen: Die Preise der Pauschalreisen hängen von deren Dauer ab. Der Abreisetag (vorgesehener Zeitpunkt für das Eintreffen am Flughafen) und der Rückreisetag (bis zur Ankunft am Flughafen in Frankreich) sind massgebend. Die in unserer Broschüre angegebenen Preise wurden aufgrund der Wirtschaftsdaten am 01.09.2001 festgelegt und können aufgrund folgender Faktoren schwanken: Transportkosten insbesondere in Zusammenhang mit den Treibstoff- und Versicherungskosten, Gebühren und Steuern in Zusammenhang mit den Leistungen, wie Landegebühren, Boarding- und Ausschiffungsgebühren bei Häfen und Flughäfen, Wechselkurse für die betreffende Reise oder den betreffenden Aufenthalt. Im Falle einer wesentlichen Änderung bei einem oder mehreren dieser Posten behalten wir uns das Recht vor, unsere Verkaufspreise anzupassen. Änderungen bei den Steuern und/oder den Transportkosten werden in voller Höhe in unseren Preisen berücksichtigt. Der Prozentsatz der Änderung des Wechselkurses der entsprechenden Währung wird, mit der erwähnten Ausnahme (Flug und Treibstoffe), auf den Gesamtpreis berechnet. Für die schon angemeldeten Kunden kann eine Erhöhung des Preises ihres Reise oder ihres Aufenthalts nicht später als 21 Tagen vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen.
Wenn die Anhebung mehr als 10% des gesamten Reisepreises beträgt, hat der Kunde die Möglichkeit, die Reise zu stornieren (Verwaltungskosten 38 €).
10. Ermässigungen / Vergünstigungen / Sonderangebote: Ermässigungen und Vergünstigungen sind nie kumulierbar und gelten nicht für Sonderangebote mit speziellen Regelungen. Diese gelten nie rückwirkend.
11. Stornierungskosten: SIND SIE GUT GEGEN DIESES RISIKO VERSICHTERT? Bitte informieren Sie sich über unsere Bedingungen. Im Falle einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt wird neben den Verwaltungskosten (38 €) ein Pauschalbetrag von 75 € pro Person einbehalten, der nicht durch die Versicherung erstattet wird, und
30 bis 21 Tagen vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
20 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
7 bis 3 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
weniger als 3 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises.
Jede Stornierung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Das Datum der Zustellung gilt als Grundlage für die Berechnung der Kosten.
Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen zu geringer Teilnehmerzahl, unvorhergesehener und/oder unvorhersehbarer Ereignisse zu stornieren. In diesem Falle werden dem Kunden seine Vorauszahlung(en) zurückerstattet, er hat jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ärztliche und Verwaltungskosten (Pass, Visa usw.) können in keinem Fall zurückerstatten werden.
12. Streitfälle – Reklamationen – Haftung. Was die Luftbeförderung angeht, bieten die Flugzeuge, auf die wir zurückgreifen, alle Garantien für Komfort und Sicherheit. Die zahlreichen Einsätze der Maschinen und die Sicherheitsanforderungen, die höchste Priorität geniessen, können manchmal zu Verspätungen führen, die in keinem Fall irgendeinen Anspruch auf Entschädigung begründen, auch nicht im Falle der Änderung der Dauer des ursprünglich vorgesehenen Programms. Teilweise in Anspruch genommene Flugscheine werden nicht zurückerstattet.
Was die Leistungen zu Lande betrifft, so kann es aufgrund von Unregelmässigkeiten oder Ausfall bei der Postzustellung vorkommen, dass bestimmte Leistungen nicht wie vorgesehen erbracht werden. In diesem Fall kann Ihre Reklamation nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Ort entweder unserem Geschäftspartner, dem betreffenden Dienstleister oder unserem Vertreter mitgeteilt und von ihm festgestellt wird. Achtung: Ein Brief, der mehr als 30 Tage nach der Rückreise eingeht, kann nicht mehr berücksichtigt werden.
13. Verzicht auf bestimmte Leistungen. Ein Reisender, der aus irgendeinem Grund auf Teile der verkauften Leistung verzichtet, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
14. Vorschriften / Nichtzulassung. Sie müssen selbst sicherstellen, dass alle Polizei-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften für Ihre Reise erfüllt sind. Zur Orientierung geben wir Ihnen Informationen über Visabestimmungen und benötige Impfungen, aber die Vorschriften können sich ändern und ihre Einhaltung liegt in jedem Fall in Ihrer Verantwortung. Ein Passagier, der den Flug nicht antreten kann, weil er die benötigten Dokumente (Pass, Visum, Impfzeugnis…) nicht vorweisen kann, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. African Safari Club kann für die Verspätung eines Zubringerdienstes per Flugzeug, Bahn oder Strasse nicht verantwortlich gemacht werden (auch nicht im Falle höherer Gewalt), die es dem Passagiers aus welchem Grund auch immer nicht ermöglicht, den Flug anzutreten.
15. Tiere. Aus Rücksicht auf andere Passagiere sind Tiere bei unseren Reisen nicht zugelassen.
16. Wertsachen/Einkäufe im Ausland. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Einkäufe, die während der Reise getätigt werden und empfiehlt, Wertsachen im Safe Ihres Zimmers oder Ihrer Kabine zu deponieren.
17. Verlust, Beschädigung, verspätete Lieferung des Gepäcks muss vom Verkehrsunternehmen schriftlich bestätigt werden (Bescheinigung PIR). Eine verspätete Meldung kann zum Verlust Ihrer Rechte führen.
18. Bedingungen Gruppen. Für Gruppen ab 25 Personen gelten besondere Bedingungen. Jeder Vertrag unterliegt unseren Allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen, denen Sie mit der Unterzeichnung des Vertrages automatisch zustimmen.
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